Philosophie

Gütliche Einigung oder streitige Auseinandersetzung, außergerichtliches Vorgehen oder Prozess?

Die Entscheidung über die Vorgehensweise setzt voraus, dass Sie Ihre Rechte und deren Durchsetzbarkeit realistisch einschätzen können. Nachdem Sie mir Ihren Fall geschildert haben, erfahren Sie meine Auffassung zur gegebenen Rechtslage und zur Durchsetzbarkeit Ihrer Ziele und Ansprüche.

Ich entwickele zusammen mit Ihnen ein strategisches Konzept zur weiteren Vorgehensweise.
Bevor ich Ihre Interessen nach außen hin vertrete, werde ich mit Ihnen die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens erörtern, mit Ihnen zusammen den Umfang meiner Dienstleistung bestimmen und Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren.
Ich lege deshalb Wert darauf, Ihr individuelles Anliegen persönlich zu erfahren und werde zusammen mit Ihnen abklären, wie wir Ihr Ziel gemeinsam erreichen können.

Wenn eine einvernehmliche Einigung angestrebt wird, trete ich für Sie oder mit Ihnen über ein Angebot zur Konfliktlösung in Verhandlungen mit der Gegenseite. Hierbei wird unter Erreichung des mit Ihnen gesteckten Ziels eine für beide Seiten faire und tragfähige Lösung angestrebt. Mein Verhandlungsstil mit der Gegenseite ist zielorientiert, verbindlich und respektvoll. Es macht mir Spaß zu verhandeln.

Wenn eine Verständigung nicht gewünscht oder nicht möglich ist, werde ich in Ihrem Namen und Auftrag außergerichtlich und gerichtlich Ihre Forderung geltend machen oder gegen Sie gerichtete Forderungen abwehren und dabei gegenüber der Gegenseite klar Ihre Position vertreten. Sie erfahren im Vorfeld von mir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und das Prozessrisiko.

Sollte ich aus bestimmten Gründen nicht das Gefühl haben, Sie optimal vertreten zu können, so werde ich dies ansprechen.