Familienrecht für Lesben und Schwule

LebenspartnerInnenschaft, Regenbogenfamilien, Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption, Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt sind häufig abgefragte Themen meiner Tätigkeit als Ihre juristische Beraterin. Ich selbst war sieben Jahre lang verpartnert.


Die LebenspartnerInnenschaft ist mittlerweile durch die Gesetzgebung fast vollständig an die Ehe angeglichen worden. Die zentrale Norm ist das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft. Aktuell wurde auch das Recht des Versorgungsausgleichs gleichgestellt. Unterschiede gibt es derzeit noch bei der Aufhebung der LebenspartnerInnenschaft, bei der Zwangvollstreckung und bei der Adoption. Zugelassen ist nur die Stiefkindadoption des leiblichen Kindes der Partnerin, dagegen nicht die Stiefkindadoption des adoptierten Kindes und demgemäß auch keine gemeinschaftliche Adoption.

Die Wege, sich einen Kinderwunsch zu erfüllen, sind mannigfaltig, frei und offen. Mit der Schwangerschaft, der Geburt, dem Aufwachsen entstehen Rechtspersönlichkeiten und es werden Rechtsbeziehungen geknüpft. Welche Rechte und Pflichten haben das Kind, die Mutter, die Partnerin der Mutter, der leibliche Vater, der Partner des Vaters und andere Bezugspersonen? Was ist zu berücksichtigen in rechtlichen Beziehungen zu Kindergarten, Krankenhaus, Schule? Wie erfolgt eine rechtliche Absicherung der verschiedenen Beteiligten, wenn es zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten kommt?

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Lebensplan in Form eines Vertrages rechtlich abzusichern. Hierdurch erfolgt eine individuelle vertragliche Berücksichtigung der Eventualitäten auch in Abweichung von der gesetzlichen Norm.
Ich berate Sie hierzu und entwerfe einen individuell auf Ihre Vorstellungen, Erwartungen und Lebenspläne abstellenden Vertrag, der dann notariell beurkundet werden kann.