Familienrecht

Lebenspartnerinnenschaft, Lebenspartnerschaft, Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft und sonstige "wilde" Formen des Zusammenlebens stellen rechtliche Beziehungen dar. Diese sind in zivilrechtlichen und speziellen familienrechtlichen Gesetzen normiert.
Geben Sie Ihrer Beziehung einen auf Sie passenden rechtlichen Rahmen!
Wenn Sie sich nicht (mehr) einig sind, entscheiden Gerichte über die gegenseitigen rechtlichen Ansprüche in Ihrer Beziehung und die Modalitäten einer Trennung!


Für den Fall, dass Sie mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner keinen Vertrag geschlossen haben, wird das Gericht zur Entscheidungsfindung ausschließlich die Sach- und Rechtslage heranziehen. Im Streit- oder Zweifelsfall wird ihr Zusammenleben bzw. Auseinandergehen dann durch den Staat geregelt.


Damit Sie Entscheidungssicherheit und Klarheit bekommen, verschaffe ich Ihnen einen Überblick zu Ihren rechtlichen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten. Ich biete Ihnen Beratung und Vertragsgestaltung.
Ich berate Sie zur rechtlichen Regelung Ihrer Vorstellungen zu der von Ihnen gewählten Form des Zusammenlebens. Dabei zeige ich ihnen die gesetzlichen Konsequenzen und Ihre Möglichkeiten der individuellen rechtlichen Gestaltung Ihrer Beziehung auf.

Außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung

Wenn Sie sich darüber klar sind, auseinandergehen zu wollen, so ist eine Vereinbarung über die Trennungsfolgen erstrebenswert. Durch eine für beide Seiten tragfähige und faire Lösung wird Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen. Auch die Scheidungs- oder Aufhebungsfolgen können im Voraus durch eine außergerichtliche Einigung manifestiert werden. Dies spart Verfahrenskosten und führt zu einer kürzeren Verfahrensdauer. Eine einvernehmliche Lösung über die regelungsbedürftigen Angelegenheiten trägt dazu bei, die emotional angespannte Situation zu entspannen.

Im Fall der Trennung stellen sich Fragen zu Trennungsunterhalt oder zu nachpartnerschaftlichem und nachehelichem Unterhalt, gegebenenfalls zu Kindesunterhalt, zu den Rechtsverhältnissen an der gemeinsamen Wohnung, zur Verteilung des Hausrats und, falls Sie im Güterstand des Zugewinngemeinschaft leben, zum Ausgleich eventuell erwirtschafteten Zugewinns.
Ist eine einvernehmliche Vereinbarung nicht möglich oder nicht gewollt, unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und bei der Abwehr nicht gerechtfertigter Forderungen. Nutzen Sie im Fall der streitigen Trennung oder im Fall der streitigen Scheidung meine Zuverlässigkeit, meine Fachkompetenz und Sozialkompetenz.

Ich begleite Sie durch das familiengerichtliche Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren und übernehme Ihre gerichtliche Vertretung in Familiensachen (z.B. Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, Ehesachen, Lebenspartnerschaftssachen, elterliche Sorge, Kindesumgang, Herausgabe eines Kindes, Verwandtenunterhalt, Ehegattenunterhalt, Lebenspartnerschaftsunterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Hausrat).



... Familienrecht für Lesben und Schwule