Vertretung von Unternehmen

Beispiele für häufig abgefragte Themen sind:

  • AGG-Schulungen
  • Diversity-Trainings in Verbindung mit Judo
  • HR-Audits
  • strategisches Risikomanagement
  • Betriebsübergang nach § 613 a BGB
  • Abmahnungen
  • Zeugnistexte
  • Aufhebungsverträge
  • Möglichkeiten der Personalfreisetzung und Vorbereitung von Freisetzungsmaßnahmen
  • Kündigungen
  • Verfassen von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen
  • Kontrolle des Melde- und Bescheinigungswesens
  • Interessenvertretung vor Behörden (z.B. Integrationsamt, Arbeitsagentur)
  • Führen von Personalgesprächen
  • Arbeitsverträge
  • Verträge mit HandelsvertreterInnen, freien MitarbeiterInnen, GmbH-GeschäftsführerInnen und AG-Vorständen


Ich begleite Sie außerdem im kompletten Bereich des Personalwesens und entwickele mit Ihnen Schulungspläne.

Es sind von Ihnen täglich Entscheidungen im Personalwesens zu treffen und zu verantworten. Die Personalauswahl und die das Arbeitsverhältnis begleitenden oder beendenden Maßnahmen haben Sie zielorientiert zu treffen und dabei die Motivation und Güte Ihres Teams im Auge zu behalten. Nicht zuletzt sind bei der Frage nach der Umsetzung von Unternehmensentscheidungen die Kosten zu berücksichtigen.

Das rechtssichere Agieren ist Indiz für ein gutes Personalmanagement. Sichere und verantwortungsbewusste Personalmaßnahmen sparen Ihrem Unternehmen nicht nur Geld und Zeit, sondern schaffen auch Klarheit im gegenseitigen Umgang. Wie steht es um den allgemeinen Kündigungsschutz und den Sonderkündigungsschutz einzelner Beschäftigter? Sollte in einer Kündigung ein Abfindungsangebot enthalten sein? Gibt es schonende und sozial verträgliche alternative Freisetzungsmöglichkeiten von Personal?

Berücksichtigt der Arbeitsvertrag Ihre Vorstellungen zum gewünschten Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses und schafft er auch für Ausnahmefälle Handlungsklarheit (Arbeitsunfähigkeit, kranke Kinder, Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Kündigung, Freistellung …)

Wie gestalten Sie in Ihrem Unternehmen eine Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat? Nutzen Sie die Mitbestimmung als innovatives Element oder versickern die Energien in gegenseitigen Blockaden?

Der Umgang mit dem Personal in Konfliktsituationen ist ein besonders sensibler Bereich! Wie kann das Betriebsklima aufrecht erhalten bleiben, wie können Sie gleichzeitig Ihren Standpunkt durchsetzen? Wann sind Personalgespräche zu führen? Wann sind Abmahnungen auszusprechen? Welche Form der Personalfreisetzung ist im Einzelfall geeignet?

Wie setzten Sie das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um?

Vor einem Arbeitsgerichtsprozess sind Sie jedoch trotz rechtlich sicherer Maßnahmen nicht gefeit. Erstinstanzlich trägt jede Partei des Arbeitsrechtsstreits ohne Berücksichtigung des Ausgangs des Rechtsstreits ihre eigenen Kosten. Noch dazu tragen Sie im Falle eines Kündigungsrechtsstreits das sogenannte Annahmeverzugslohnrisiko, das sich dann realisiert, wenn das Arbeitsgericht entscheidet, dass die Kündigung unwirksam ist.

Ich wäge für Sie die Erfolgsaussichten einer angestrebten Maßnahme im Rahmen eines strategischen Risikomanagements ab, schlage Ihnen Lösungen vor und entwerfe mit Ihnen eine Strategie zur Umsetzung Ihrer Pläne. Ich führe mit Ihnen oder für Sie Besprechungen in der Kanzlei oder vor Ort durch.