… für Beschäftigte
Wichtig: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, beträgt die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz nur drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung! Zögern Sie deshalb im Zweifel nicht, sich mit mir sofort nach dem Erhalt der Kündigung in Kontakt zu setzen. Gehen Sie umgehend nachdem Sie erfahren haben, dass Ihr Arbeitsverhältnis enden wird, zum Arbeitsamt!
Insbesondere gleichgeschlechtlich liebende Menschen berate und vertrete ich im Falle von Diskriminierung im Arbeitsverhältnis oder am Arbeitsplatz. Die Problematik Homosexualität und kirchlicher Arbeitsplatz ist mir eine besondere Herausforderung.
Steht eine Kündigung im Raum? Erhalten Sie eine Abfindung? Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt? Wie verhalte ich mich nach einer Abmahnung? Was steht in meinem Zeugnis? Haben Sie Probleme im Arbeitsverhältnis, brauchen Sie rechtskundige Beratung oder ist eine Klage einzureichen?
Ich nehme mir die Zeit und höre Ihnen zu. Ich begleite Sie in der Auseinandersetzung mit dem Unternehmen als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit der Zusatzqualifikation Personalfachkauffrau.
Tendenz ist es, dass Unternehmen sich immer häufiger dazu entscheiden, Maßnahmen der Kostensenkung zu ergreifen. Die kollidiert oft mit den Belangen der Belegschaft und schlägt sich im täglichen Umgang miteinander und untereinander nieder. Nicht selten werden Schutzgesetze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beachtet.
Personelle Maßnahmen sind mit guten Erfolgsaussichten rechtlich angreifbar.
Lohnt es sich, gegen Abmahnung, Freistellung, Kündigung, Entgeltkürzungen und andere Personalmaßnahmen rechtlich vorzugehen? Wie hoch ist das Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren oder gemobbt zu werden?
Ich berate Sie und komme unter Berücksichtigung Ihrer Belange zu einer Zielvereinbarung. Ich diskutiere mit Ihnen Wege, Ihr Ziel zu erreichen und trete anschließend in Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin. Ich halte Sie auf dem Stand der Verhandlungen.
Die Fristen im Arbeitsrecht sind kurz, deshalb zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!
Beispiele für häufig abgefragte Themen der Beratung und Geschäftsbesorgung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind:
- Verhandlungen mit dem Unternehmen,
- Ansprüche auf Sonderzahlungen (Gratifikation, Bonus, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämie)
- Kontrolle und Formulierung von Zeugnissen,
- Aushandeln von Abfindungen,
- Formulierung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
- Auskünfte zu Sperrfristen, Ruhenszeiten und Ansprüchen auf Geldersatzleistungen,
- Einforderung und Kontrolle der Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Meldungen zur Sozialversicherung, Urlaubsbescheinigung, Arbeitsbescheinigung, Zeugnis),
- Kündigungsschutzklagen,
- Überprüfung und Stellungnahmen zu Abmahnungen,
- Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit der/dem ArbeitgeberIn und Behörden (z.B. Integrationsamt, Arbeitsamt) im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
- Beratung und Vertretung bei Problemen im bestehenden Arbeitsverhältnis,
- Arbeitsvertragsrecht,
- Überprüfung von Entgeltabrechnungen,
- Verfassung von Abmahnungen gegen die/den ArbeitgeberIn wegen Zahlungsverzuges,
- Entgeltforderungen,
- Schadensersatz nach dem AGG